AGB's - Essen Marketing GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Tickets für den natural elements SOCCA World Cup

1. Geltungsbereich 

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Fall eines Onlinekaufs von Tickets 

für Stadtführungen und Stadtrundfahrten, sowie der digitalen Mixed-Reality-Zeitreise die von der EMG - Essen Marketing GmbH (Nachfolgend EMG) veranstaltet und/oder durchgeführt werden. 

1.2 Mit der Abgabe eines Angebotes zum Online-Ticketkauf (vgl. Ziff. 2.2 Satz 2) stimmt der Käufer den nachfolgend wiedergegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen der EMG zu. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, die von den nachfolgend wiedergegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder dieselben ergänzen, erkennt der Käufer als nicht einbezogen an. Dies gilt auch, wenn die EMG denselben nicht ausdrücklich widerspricht. 

2. Vertragsschluss 

2.1 Der Vertrag kommt durch ein Angebot des Kunden und dessen Annahme durch die EMG zustande. 

2.2 Die Bereitstellung des Webshops und der hierin kommunizierten Ausstellungen/Führungen sowie die Bereitstellung eines Onlinebestellsystems durch die EMG ist lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Käufer und ist selbst kein Angebot. Das Angebot des Kunden wird durch Absendung seiner Ticketbestellung nach Wahl des Bezahlmodus durch Anklicken des „OK"- Ikons erklärt. Der Zugang des Angebotes erfolgt mit Eingang der Bestellung auf demjenigen Server, auf dem die EMG die Bestellungseingänge hostet/hosten lässt. 

2.3 Die Annahme des Angebotes erfolgt durch Versendung einer Bestätigungsmail durch die EMG gegenüber dem Käufer. Der Zugang der Annahme erfolgt mit Eingang der Mail auf dem Posteingangsserver (Emailserver), auf dem der Käufer seine Emails hostet/hosten lässt. 

2.4 Der Bestätigungsmail ist eine digitale Wiedergabe der Buchungsbestätigung und eines Vouchers im Dateiformat „.pdf" angehängt. 

3. Pflichten der EMG 

3.1 Die EMG ist dem Käufer zur Zusendung einer digitalen Bestätigung im Format „pdf" verpflichtet, welche folgende Informationen enthält: 

- Bezeichnung des bestellten Tickets

- Anzahl der Personen, die Teilnehmen sowie ggf. einschlägige Kriterien für die Preisbemessung (Erwachsene, Kinder etc) 

- Besuchstag und Zeitpunkt 

- Bestätigung, die die bereits erfolgte Bezahlung der Tickets dokumentiert 

Angehängt an die Buchungsbestätigung ist ein Voucher, der in Kurzform die Teilnahmeberechtigung dokumentiert und einen QR – Code zur digitalen Kontrolle hat. 

3.2 Die EMG ist zur einmaligen Zulassung des Eintritts derjenigen Person(en) in das Stadion verpflichtet, die sich zu Beginn des gebuchten Time-Slots oder dem vereinbarten Startzeitpunkt durch ein insgesamt lesbares Ticket gem. 3.1 legitimieren. 

Sofern mehrere Ausdrucke eines digitalen Tickets gem. Ziff. 3.1 existieren, ist die EMG zur einmaligen Nutzung des Vouchers von derjenigen Person verpflichtet, die sich zu Beginn einer des Time-Slots an erster Stelle durch ein insgesamt lesbares Ticket gem. 3.1 legitimieren. 

Die Verpflichtung zur Teilnahme ohne Legitimation eines insgesamt lesbaren Tickets gem. Ziff. 3.1 besteht auch dann nicht, wenn ein Kaufvertrag gem. Ziff. 2 wirksam zustande gekommen und der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung gem. Ziff. 4.1 nachgekommen ist. 

Die EMG ist nicht zur Ersatzbeschaffung eines Tickets verpflichtet, das dem Käufer nach Zugang der Bestätigungsmail nebst Anhang (Ziff. 2.3/2.4) abhandengekommen ist.  

3.3 Die EMG ist nicht verpflichtet, mit dem Beginn einer Führung oder des Zeitfensters auf verspätete Käufer eines Online-Tickets zu warten. Die Führungen beginnen pünktlich zu dem auf dem Ticket angegebenen Zeitpunkt. Die EMG ist nicht verpflichtet, einen verspäteten Käufer eines Tickets zu der bereits begonnenen Führung zu geleiten. Eine Verspätung zur Bereitstellung der Geräte für die Essen 1887- Mixed-Reality-Zeitreise berechtigt nicht zu einer zeitlichen Ausdehnung des Zeitslots. 

4. Pflichten des Käufers 

4.1 Der Käufer ist zur Bezahlung des Kaufpreises der von ihm bestellten Tickets verpflichtet. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Er gilt mit Zahlungseingang auf der Kontoverbindung der EMG als entrichtet. 

4.2 Der Käufer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass er über die technischen Voraussetzungen verfügt, die für eine Wiedergabe und einen Ausdruck der digitalen Wiedergabe des Tickets erforderlich sind. Zu diesen zählt: 

- die Verfügbarkeit eines pdf-readers, 

- die Verwendung von weißem Papier im Format A4/Letter 

- Ausdruck in Originalgröße (100%) 

4.3 Der Käufer ist verpflichtet, für eine Lesbarkeit des QR-Codes auf dem gem. Ziff. 3.1 zur Verfügung gestellten Tickets bei Teilnahme an der Führung Sorge zu tragen. Insbesondere ist er verpflichtet, jede Art von Verschmutzungen und/oder Beschädigung des QR-Codes zu vermeiden und einen lesbaren Ausdruck zu gewährleisten. 

4.4 Der Käufer ist verpflichtet, einen Weiterverkauf von Tickets gem. Ziff. 3.1 zu unterlassen und die Voucher wie Bargeld oder herkömmliche Eintrittskarten an einem sicheren Ort zu verwahren, um einem Missbrauch vorzubeugen. 

4.5 Der Käufer ist verpflichtet, die Richtigkeit der auf seinem Ticket gem. Ziff. 3.1 befindlichen Angaben unverzüglich nach Zugang der Bestätigungsmail gem. Ziff. 2.3 zu überprüfen und inhaltliche Abweichungen von seiner Bestellung (insbes. Führung/Besuchstag/Kartenzahl /Preisermäßigungen) der EMG innerhalb von 48 Stunden nach Zugang der Bestätigungsmail mitzuteilen. Geht der EMG innerhalb dieser Frist keine Beanstandung zu, gilt der Inhalt des Tickets als vereinbarter Vertragsgegenstand. Änderungen werden erst nach erneuter Bestätigung wirksam 

4.6 Dem Käufer ist bekannt, dass sich um Spiele unter freiem Himmel handelt. Die Teilnahme erfordert daher das Tragen wetterfester Kleidung und geeigneten Schuhwerks. Der Käufer ist verpflichtet, sich während der Teilnahme angemessen zu verhalten um der Gefahr von Gesundheits- und/oder Beschädigungen für sich und andere sowie von mitgeführtem Eigentum entgegenzuwirken. 

5. Rücktrittsrecht / Widerruf / Rückabwicklung 

5.1Die EMG ist berechtigt, von einem Vertrag zur Teilnahme zurückzutreten, wenn das Personal erkrankt ist und ein Ersatz trotz entsprechender Bemühungen nicht verpflichtet werden kann, und/oder wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung einer Führung nur unter einer Steigerung von Gefahren für die Teilnehmer zulassen. und/oder in sonstigen Fällen der Unmöglichkeit der zu erbringenden Leistung und in Fällen höherer Gewalt und/oder in Fällen offensichtlicher Preisirrtümer. 

Die EMG wird in solchen Fällen den Käufer unverzüglich darüber informieren, dass die Führung nicht durchgeführt wird und einen bereits bezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten. 

5.2 Der Käufer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Rücknahme von Tickets. 

5.2 a Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Teilnahmekarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzgeschäft gemäß § 312 b Abs. 3 Ziff. 6 BGB vor, sodass kein Widerrufs- und kein Rückgaberecht besteht. 

5.3 Die EMG weist ausdrücklich darauf hin, dass die Spiele unter freiem Himmel stattfinden. Die Teilnahme erfordert das Tragen passender Kleidung und passenden Schuhwerks.

5.4 Der Käufer hat keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages, wenn er zum Besuchstag kein insgesamt lesbares Ticket gem. Ziff. 3.1 bei sich führt und ihm aus diesem Grunde der Zutritt dem Stadion verweigert wird. 

6. Gewerbliche Rechte und Urheberrechte 

6.1 Die Inhalte der Internetseite des Online-Shops, sowie die ihr zugrundeliegende Software sind urheberrechtlich geschützt. Die auf den Webseiten genannten Firmennamen, Logos und/oder 

Produktbezeichnungen sind ggf. als gewerbliche Schutzrechte geschützt. 

6.2 Die EMG behält sich ausdrücklich alle ihr aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zustehenden Rechte vor. Dies gilt insbesondere für eine unzulässige Nutzung von im Online-Shop veröffentlichen Texten, Bildern und des Designs der Seite des Online-Shops. Jede in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich zugelassene Nutzung bedarf der vorherigen, ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der EMG. 

7. Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung 

7.1 Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche aus Geschmacksgründen oder wegen Nichtgefallens sind ausgeschlossen. 

7.2 Die EMG haftet nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 

Die Einschränkung gilt nicht für die Haftung bzgl. solcher Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. 

In diesem Zusammenhang erkennt der Käufer an, dass es sich bei einem Stadion im öffentlichen Raum, nicht um besonders geschützte Bereiche handelt. Die Teilnahme erfolgt daher auf eigene Gefahr des Käufers. Die EMG haftet nicht für Schäden, die durch ein Verhalten des Käufers verursacht sind, welches seinen Pflichten gem. Ziff. 4.6 zuwiderläuft. 

7.3 Die EMG haftet nur für Pflichtverletzungen ihrer Erfüllungsgehilfen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Einschränkung gilt nicht für die Haftung bzgl. solcher Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. 

Die Regelung gem. Ziff. 7.2 Abs. 2 gilt entsprechend. 

7.4. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Auftraggebers gegen die EMG wegen Mangelhaftigkeit der Leistung oder wegen einer sonstigen Pflichtverletzung der EMG beträgt ein Jahr. 

8. Recht am eigenen Bild

Der Veranstalter, der Betreiber sowie der zuständige Verband oder von ihm beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z. B. Rundfunk, Presse) können zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Promotion nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bild-Ton-Aufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bild-Ton-Aufnahmen können auch durch den Veranstalter, den Betreiber sowie den zuständigen Verband sowie mit ihnen verbundenen Unternehmen und autorisierten Dritten (z. B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden. 

Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von der EMG – Essen Marketing GmbH oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.

9. Stadionordnung

Der Zutritt zum Stadion ist unabhängig vom Alter nur mit einem gültigen Ticket möglich. Inhaber von ermäßigten Tickets sind verpflichtet, auf Verlangen einen zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzuzeigen. Die Wahrnehmung der Hausrechte bleibt dem Verein jederzeit unbelassen. Mit Verlassen der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

Der Kunde unterwirft sich bei dem Besuch der Veranstaltung der Stadionordnung, die u.a. über das Internet eingesehen werden kann. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des Vereins, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Stadion Folge zu leisten. Jeder Ticketinhaber ist gehalten, mit Polizei, Verein, Sicherheitspersonal und Stadionverwaltung bei der Überprüfung seiner Identität zu kooperieren und die Beschlagnahme verbotener Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden, zu dulden.

Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können, sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht ins Stadion gebracht werden, der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen. Das Äußern oder Verbreiten von rassistischen, fremdenfeindlichen oder rechtsradikalen Parolen ist verboten.

Das Betreten des Spielfeldes und das Besteigen von Absperrgittern ist untersagt. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die, die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, können des Stadions verwiesen werden.

Es ist Ticketinhabern ohne vorherige Zustimmung des Vereins nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht ins Stadion mitgebracht werden.

Fotos und Bilder, die von Ticketinhabern bei einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vereins.

Der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbeartikeln, Fan-Artikeln und/oder anderen kommerziellen Artikeln ist untersagt.

Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Verbote kann die EMG – Essen Marketing GmbH die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich die EMG – Essen Marketing GmbH das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

10. Datenschutz 

Datenschutzrechtliche Informationen gem. § 13 TMG sind auf der Webseite www.visitessen.de abrufbar unter der Rubrik "Datenschutzerklärung". 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

11.1 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Essen, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. 

11.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Essen. Die EMG ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. 

11.3 Im Falle eines Vertrages mit einem Verbraucher ist Gerichtsstand Essen, falls der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 

11.4 Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand aller Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Essen, Bundesrepublik Deutschland vereinbart (Art. 17 des Europäischen Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968, EuGVU). Die EMG ist berechtigt, auch an jedem anderen Gericht Klage zu erheben, das aufgrund des EuGVU vom 27. September 1968 zuständig ist. 

12. Schlussbestimmungen 

12.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) ist ausgeschlossen. 

12.2 Sollten einzelne Klauseln in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile dieser Klauseln nicht. Die Parteien werden die unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen und darüber hinaus tatsächlich gewollten Ergebnis am nächsten kommt.